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Cannabis am Steuer

Fachbeitrag im Verkehrsstarfrecht

Die Legalisierung von Cannabis wird demnächst den THC-Grenzwert für Autofahrer beeinflussen.

Die endgültige Verabschiedung der Gesetzesvorlage zur Cannabis-Legalisierung steht fest. Trotz der geplanten Festlegung eines neuen THC-Grenzwerts bleibt das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Cannabis nach wie vor mit der Gefahr des Entzugs der Fahrerlaubnis verbunden.

Cannabis: Einführung eines neuen THC-Grenzwerts

Am Donnerstag, den 28. März, hat das Bundesverkehrsministerium einen neuen THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum vorgeschlagen. Dieser Wert wird als verkehrssicherheitsrelevant betrachtet und könnte bald gesetzlich festgelegt werden. Bisher existiert kein gesetzlicher Grenzwert für Cannabis am Steuer, jedoch wird ein Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blutserum in der Rechtsprechung als relevanter Wert angesehen, ab dem mit Sanktionen zu rechnen ist.

Der alte Grenzwert gilt vorerst

Für die Umsetzung des festgesetzten Grenzwerts bedarf es einer Gesetzesänderung durch den Bundestag. Zu Beginn der teilweisen Cannabis-Legalisierung seit dem 1. April (Ostermontag) ist dies jedoch noch nicht geschehen. Bis eine potenzielle Änderung des Straßenverkehrsgesetzes erfolgt, bleiben die aktuellen strengeren Vorschriften in Kraft.

Wenn die Gesetzesänderung realisiert wird, könnte das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis, besonders in Kombination mit Alkohol, als Ordnungswidrigkeit angesehen werden. Dies könnte zu Geldbußen von mindestens 1000 Euro führen, bei wiederholtem Verstoß sogar bis zu 3500 Euro.

ADAC für die Einführung neuer Messverfahren

Auch nach einer möglichen Gesetzesänderung bleibt der ADAC der Überzeugung, dass Personen, die unter dem Einfluss von Cannabis stehen, nicht am Straßenverkehr teilnehmen sollten.

Der Konsum von Cannabis kann die Konzentration und Aufmerksamkeit einschränken sowie die Reaktions- und Entscheidungszeit verlängern, was zu schwerwiegenden Unfällen führen kann. Daher ist aus Sicht der ADAC-Experten eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung über die erhöhten Risiken unerlässlich und sollte möglichst frühzeitig erfolgen.

Zusätzlich sollte geprüft werden, ob alternative Messverfahren wie die Analyse von Mundhöhlenflüssigkeit geeignet sind, um eine akute Beeinträchtigung durch den Cannabiskonsum zeitnah zum Straßenverkehr zu bewerten oder nachzuweisen. Die Wirksamkeit neuer Messmethoden sollte jedoch vor ihrer Anwendung ausführlich evaluiert werden.

Aus diesem Grund wird der Grenzwert diskutiert

Seit Jahren gibt es in der Rechtswelt Uneinigkeit über die Angemessenheit des THC-Grenzwerts für das Fahren unter Cannabis-Einfluss. Deutsche Rechtsanwälte für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht haben wiederholt eine Anhebung des aktuellen THC-Werts im Blut empfohlen.

Die Rechtsanwälte argumentieren, dass der aktuelle THC-Grenzwert von 1,0 Nanogramm so niedrig ist, dass er lediglich den Konsum von Cannabis nachweist. Dieser Grenzwert erlaubt jedoch keinen eindeutigen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung.

1. April: Cannabis Legalisierung

Seit dem 1. April ist Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft. Erwachsene dürfen nun bis zu 25 Gramm Cannabis legal besitzen und mitführen. In privaten Wohnungen sind auch bis zu drei lebende Cannabis-Pflanzen erlaubt sowie bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum. Zusätzlich ist der Anbau und die Abgabe von Cannabis in speziellen Vereinen möglich.

Die geplanten Cannabis-Fachgeschäfte, in denen Rauschprodukte frei erworben werden können, werden vorerst nicht umgesetzt. Der Verkauf wird zunächst in Deutschland in Modellprojekten getestet, jedoch erfordert dies ein separates Gesetz, das derzeit noch nicht vorliegt.

Wurden Sie beim Führen eines Fahrzeugs mit einem überhöhten THC-Wert erwischt? Droht Ihnen nun der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis? Ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, überprüfe Ihren Fall und wehre alle Anschuldigungen ab.

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