Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil im Fall Ricarda Dornbach aufgehoben. Der Grund: Eine unzulässige Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten. Das Landgericht Dresden hatte im Rahmen der Verständigung eine rechtswidrige Vereinbarung getroffen, die zur Aufhebung des Urteils führte. Die Sache wird nun zur neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer zurückverwiesen.
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