Strafverteidigung Dornbach - Fachanwältin für alle Bereiche des Strafrechts

Verzollung nach Urlaub

Fachbeitrag im Strafrecht

Was gilt es von mir zu verzollen?

Innerhalb der EU habe ich das Recht auf Freizügigkeit, welches mir gestattet, umfangreiche Mengen an Alltags- und Gebrauchswaren ohne Zollanmeldung zu transportieren.

  • Überschreite ich jedoch die festgelegten Reisefreimengen, bin ich verpflichtet, die Waren beim Zoll zu deklarieren.

  • Vor meiner Reise sollte ich mich online, beispielsweise auf den Websites des Zolls, über die aktuellen Freimengen informieren.

  • Für Waren aus Nicht-EU-Ländern oder bestimmten EU-Gebieten mit abweichenden Zollbestimmungen (wie den Kanarischen Inseln oder Helgoland) gelten strengere Regelungen.

    • Es dürfen nur kleinere Mengen eingeführt werden, und diese müssen als Eigenbedarf glaubhaft sein.

Was sollte ich bei der ordnungsgemäßen Verzollung berücksichtigen?

Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die relevanten Reisefreimengen.

  • Bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern gilt bei Flug- und Seereisen eine Freigrenze von 430 € Gesamtwert, während diese bei Landreisen 300 € beträgt.

  • Überschreite ich die mitgebrachten Waren diese Freigrenzen, müssen sie verzollt werden.

    • Für Waren mit einem Gesamtwert bis zu 700 € gilt ein pauschaler Zollsatz von 17,5 %.

    • Liegt der Wert darüber, wird je nach Warengruppe ein spezifischer Zollsatz fällig.

  • Tipp: Bewahren Sie alle Quittungen Ihrer Auslandskäufe auf, um den Warenwert nachzuweisen.

    • Ansonsten wird der Wert von den Zollbeamten geschätzt.

Muss ich Bargeld beim Zoll deklarieren?

Ja, Bargeld und gleichgestellte Barmittel ab einem Gesamtwert von 10.000 € müssen bei Reisen ins oder aus dem Ausland im Voraus beim Zoll angemeldet werden.

  • Dazu gehören Banknoten, Münzen, Wertpapiere, Schecks und ähnliche Zahlungsmittel.

    • Auch ausländische Währungen werden in Euro umgerechnet.

    • Edelmetalle, Edelsteine und andere Wertgegenstände werden als „gleichgestellte Barmittel“ betrachtet und unterliegen ebenfalls ab einem Wert von 10.000 € der Anmeldepflicht.

Was geschieht, wenn ich zollpflichtige Waren nicht melde?

Wenn Sie zollpflichtige Waren nicht deklarieren oder falsche Angaben zum Umfang und Wert der mitgeführten Waren machen, begehen Sie eine Straftat.

  • Zollbeamte führen stichprobenartige Kontrollen an Flughäfen durch. Sollten bei einer Kontrolle nicht deklarierte, zollpflichtige Waren aufgefunden werden, drohen Ihnen, abhängig vom Warenwert, ernsthafte Konsequenzen – von Ordnungswidrigkeitsverfahren bis hin zu Strafverfahren.

  • Versuchen Sie daher nicht, den Zoll zu umgehen, um hohe Strafen zu vermeiden.

Wie gestaltet sich das Zollstrafrecht?

Das Zollstrafrecht wird dem Steuerrecht gleichgestellt, weshalb Zollhinterziehung ähnlich wie Steuerhinterziehung rigoros verfolgt wird.

  • Geringfügige Verstöße, wie die Zollverkürzung, werden gemäß §378 AO als Ordnungswidrigkeit betrachtet und können mit Geldbußen belegt werden.

  • Schwere Verstöße, wie Zollhinterziehung (§§ 3 Abs.3, 370 AO), Schmuggel (§ 373 AO) oder Hehlerei (§ 347 AO), werden als Straftaten eingestuft und können mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.

Welche Höhe können die Strafen bei Zollstraftaten erreichen?

  • Bargeld ab 10.000 € muss ich beim Zoll anmelden. 

    • Bei Missachtung drohen mir hohe Geldstrafen von bis zu 1.000.000 €.

  • Wenn ich Waren von geringem Wert, die über der Reisefreimenge liegen, nicht angebe, müssen diese nachverzollt werden – oft mit einem Zollzuschlag. 

    • Dies kann dazu führen, dass ich die Ware effektiv doppelt zahlen muss. Zusätzlich können Bußgelder von bis zu 50.000 € verhängt werden.

  • Wenn ich Waren im Wert von über 700 € nicht angebe, droht mir ein Strafverfahren. 

    • Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren. 

    • In schweren Fällen sind Haussuchungen, Gewerbeuntersagungen und Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren möglich.

Hilft eine Selbstanzeige bei Zollstraftaten?

  • Bei leichter Zollhinterziehung kann eine Selbstanzeige strafmildernd oder sogar strafbefreiend wirken.

    • Dennoch sollte dies stets in Absprache mit einem Rechtsanwalt erfolgen.

  • Allgemein gilt bei Zollproblemen: Vermeiden Sie es, über Absichten oder Warenwerte zu diskutieren.

  • Nutzen Sie Ihr Schweigerecht und ziehen Sie umgehend einen Strafverteidiger hinzu.

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