Strafverteidigung Dornbach - Ricarda Dornbach

Rechtsanwalt Rechtsbeistand bei Verhaftung Dresden

Rechtsanwältin im Strafrecht

Ihr Rechtsbeistand – wenn es schwierig wird

Untersuchungshaft? Haftbefehl? Sie brauchen Hilfe! Denn eine Haft kann Ihre persönliche Lebenslage bedrohen, Ihre Familiensituation gefährden oder Ihre Arbeit bedrohen. Daher ist bei der Verhaftung ein Rechtsbeistand entscheidend. 

Ich helfe Ihnen in schwierigen Situationen. Mit Rechtsmitteln wie der Haftbeschwerde oder der Haftprüfung gehe ich gegen Ihre Inhaftierung vor und verteidige Sie vor dem Haftrichter. Als Rechtsanwältin im Strafrecht kenne ich die besten Verteidigungsstrategien. Wichtig ist, dass Sie sich nicht zur Tat äußern, Ruhe bewahren und mich umgehend erreichen.

So gehen Sie erfolgreich gegen die Verhaftung vor

Damit Sie sich erfolgreich gegen die Inhaftierung wehren können, sollten Sie Folgendes beachten:

Verhalten bei der Verhaftung

  • Bewahren Sie Ruhe und leisten Sie keinen Widerstand

  • Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht

  • Verständigen Sie umgehend einen Rechtsanwalt

    • Sie haben das Recht zu telefonieren: Rufen Sie einen Strafverteidiger an oder jemanden, der einen Anwalt für Sie beauftragt

Tätigkeit des Anwalts

  • Als Verteidiger besuche ich umgehend den Beschuldigten

  • Ich beantrage Akteneinsicht, um eine Verteidigungsstrategie zu erarbeiten

  • Auf Grundlage derer werden Rechtsmittel beantragt und Aussagen vorbereitet

Haftarten

  • Untersuchungshaft

    • wenn während des Ermittlungsverfahrens Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr durch den Beschuldigten droht

  • Vorläufige Festnahme

    • wenn der Beschuldigte auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und er der Flucht verdächtig ist bzw. die Identität nicht festgestellt werden kann

  • Vorführungshaftbefehl

    • wenn der Beschuldigte nicht zum Verfahren erscheint oder die Strafe nicht antritt.

Rechtsmittel

  • Haftbeschwerde gegen den Haftbefehl

    • Prüfung, ob der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft zu erlassen ist

  • Haftprüfung

    • Prüfung, ob der Haftbefehl aufzuheben ist

Aussageverweigerungsrecht

  • Als Beschuldigter dürfen (und sollten) Sie die Aussage verweigern, wenn Sie sich dadurch selbst belasten würden

    • auch wenn Sie vermeintlich positive oder neutrale Aussagen sind gefährlich, weil sie als Schuldeingeständnis angesehen werden können

    • auch wenn Sie Reue zeigen wollen, kann die Polizei eine Strafmilderung nicht garantieren

  • Es gilt die Regel: Schweigen ist Gold

  • Das Schweigen darf Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden

Akteneinsicht

  • Jeder Beschuldigte kann Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen

    • Diese Akteneinsicht ist aber eingeschränkt

  • Nur ein Anwalt kann vollumfängliche Akteneinsicht beantragen

  • Diese Erkenntnisse erleichtern die Verteidigung

Wie ich Ihnen helfe

Wenn Sie verhaftet werden, stehe ich an Ihrer Seite. Mit meiner Praxiserfahrung berate und verteidige ich Sie gegen die Verhaftung.

Entscheidend ist, dass Sie jegliche Aussage verweigern, Ruhe bewahren und sich sofort an mich als Rechtsanwältin im Strafrecht wenden. Damit die Verhaftung nicht zum Verhängnis wird, sollten Sie unbedingt einen Strafverteidiger mandatieren. Das ist Ihr gutes Recht. Ich werde Sie umgehend besuchen, einen Überblick verschaffen und die vollständige Akteneinsicht beantragen. Dabei übernehme ich sämtliche Korrespondenz mit der Polizei, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft. Ich berate Sie über die beste Verteidigungsstrategie und erläutere Ihnen das weitere Vorgehen.

Ich arbeite vertraulich und schnell, um Ihre persönliche und berufliche Situation nicht durch die Festnahme noch weiter zu belasten.

Wichtig ist: Bewahren Sie Ruhe, sagen Sie nicht aus und verständigen Sie mich  umgehend!

Häufige Fragen (FAQ)

Eine Verhaftung kommt meist unangekündigt. Damit nutzt die Polizei ein Überrumpelungsmoment aus. Wichtig ist, dass Sie in dieser Situation Ruhe bewahren und keinen Widerstand leisten. Machen Sie vielmehr von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und kontaktieren Sie einen Anwalt.
Durch einen Haftbefehl kann ein Richter die Untersuchungshaft anordnen. Sie dient dazu, die Ermittlungen und eine spätere Verurteilung nicht durch die Flucht des Beschuldigten oder die Verdunkelung von Beweismitteln zu gefährden. Sie darf maximal 6 Monate dauern.
Aufgrund der Unschuldsvermutung kann eine Untersuchungshaft nur bei bestimmten Haftgründen angeordnet werden. Dazu zählen die Flucht oder Verborgenhalten, die Flucht-, die Verdunkelungs- und Wiederholungsgefahr. Zudem muss ein dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten vorliegen.
Der Staatsanwalt sowie die Polizei dürfen Personen vorläufig festnehmen, wenn die Voraussetzungen für einen Haftbefehl erfüllt sind und Gefahr im Verzug besteht. Nach der Festnahme muss der Beschuldigte spätestens am nächsten Tag dem Haftrichter vorgeführt werden, der über die Untersuchungshaft entscheidet.
Laut Strafprozessordnung (StPO) ist der Festgenommene unverzüglich, spätestens aber am Tag nach der Festnahme dem Haftrichter vorzuführen.
Wenn eine Untersuchungshaft angeordnet ist, bedeutet das nicht, dass Sie als Schuldiger einer Straftat verurteilt worden sind. Aufgrund der Unschuldsvermutung sind Sie so lange unschuldig, bis Sie in einem Strafprozess verurteilt worden sind. Die Untersuchungshaft ist hingegen nur eine Ermittlungsmaßnahme.
Gegen Ihre Verhaftung können Sie entweder mit einer Haftbeschwerde oder einer Haftprüfung vorgehen. Je nach Antrag wird die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls entweder auf neuen oder auf alten Tatsachen und Beweisen geprüft. Dabei sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.
Während bei einer Haftprüfung neue Tatsachen oder Beweise vorgebracht werden können, wird die Haftbeschwerde lediglich auf der bisherigen Sach- und Rechtslage bewertet. Weiterhin erfolgt die Haftprüfung spätestens nach 2 Wochen, wohingegen die Haftbeschwerde von der nächsthöheren Instanz geprüft wird.
Von einer Aussage bei der Polizei ist grundsätzlich abzuraten. Auch vermeintlich positive oder neutrale Aussagen können als Eingeständnis interpretiert werden. Die Stress- und Angstsituation erlauben selten eine klar durchdachte Aussage. Besser ist es positive Aussagen nach anwaltlicher Beratung zu äußern.
Ein Haftbefehl wird erteilt, wenn bei einem Beschuldigten Untersuchungshaft angeordnet werden oder ein verurteilter Straftäter die Haft antreten soll. Bei der Untersuchungshaft bedarf es eines dringenden Tatverdachts sowie eines Haftgrundes wie Flucht-, Verdunkelung- oder Wiederholungsgefahr.

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