Strafverteidigung Dornbach - Fachanwältin für alle Bereiche des Strafrechts

Rechtsanwalt Strafverfahren gegen Beamte Dresden

Dienstleistung im Strafrecht

Strafverfahren gegen Beamte - Weshalb besondere Risiken bestehen

Sie sind Beamter und es läuft ein Strafverfahren gegen Sie? Für Beamte steht bei der Einleitung eines Strafverfahrens viel auf dem Spiel.

Denn jede Strafe wird im Bundeszentralregister verzeichnet, selbst kleine Geldstrafen. Während im Führungszeugnis, das von Arbeitgebern in der Privatwirtschaft eingesehen wird, nur Geldstrafen über 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen erscheinen, ist für Beamte das Bundeszentralregister maßgeblich. Dies ermöglicht den obersten Landes- und Bundesbehörden, also dem Dienstherrn, Einblick.

Auch bei Straftaten außerhalb des Dienstes gibt es Mitteilungspflichten der Staatsanwaltschaft an den Dienstherren.

Sollte der Dienstherr von einem laufenden Strafverfahren oder einer rechtskräftigen Verurteilung erfahren, drohen neben den unmittelbaren strafrechtlichen Konsequenzen auch beamtenrechtliche Folgen, einschließlich des Verlusts des Beamtenstatus.

Zudem existieren spezielle Straftatbestände, die für Straftaten von Beamten geschaffen wurden und besonders streng sanktioniert werden, wie beispielsweise Falschbeurkundung im Amt oder Körperverletzung im Amt.

Sobald die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis vom Beamtenstatus erhalten, besteht ein besonderes Interesse an der Aufklärung, was sogar gesetzlich verankert ist.

Aus diesem Grund ist die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts für Beamtenrecht und Beamtenstrafrecht besonders wichtig. Unsere Kanzlei wird alles daransetzen, um eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, sodass keine schwerwiegenden Konsequenzen drohen.

Unterschiede zwischen Strafverfahren und Disziplinarverfahren

  • Wenn der Vorwurf einer Straftat im Raum steht, wird oft sowohl ein Strafverfahren als auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Diese beiden Verfahren sind voneinander unabhängig:

    • Im Strafverfahren wird geprüft, ob der Verdächtige sich nach dem Strafgesetzbuch strafbar gemacht hat.

    • Dies kann Vorwürfe wie Untreue, Körperverletzung, Betrug oder Amtsmissbrauch beinhalten.

    • Die Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei durchgeführt. Ein Strafverfahren betrifft grundsätzlich jeden Bürger.

    • Falls der Verdächtige unschuldig ist, wird das Strafverfahren eingestellt.

    • Wenn jedoch die Tat nachgewiesen werden kann, verhängt das Gericht eine Strafe.

    • Ordnungswidrigkeiten, wie Falschparken oder Geschwindigkeitsüberschreitungen, fallen nicht unter Straftaten nach dem Strafgesetzbuch.

  • Im Disziplinarverfahren wird festgestellt, ob ein Beamter seine dienstlichen Pflichten verletzt hat.

    • Dies betrifft ausschließlich das Verhältnis zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn und richtet sich daher nur an Beamte.

    • Die dienstlichen Pflichten der Beamten sind in den jeweiligen Beamtengesetzen des Bundes und der Länder festgelegt.

    • Ein Verstoß gegen diese Pflichten wird als Dienstvergehen bezeichnet und kann Handlungen wie Untreue, Missachtung dienstrechtlicher Weisungen oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz umfassen.

    • Die Konsequenzen können in Form verschiedener Disziplinarmaßnahmen verhängt werden, die je nach Schwere des Vergehens vom Dienstherrn festgelegt werden können (z. B. Verweis, Geldbuße oder Kürzung der Dienstbezüge).

    • Schärfere Sanktionen können nur durch Klage des Dienstherrn vor dem Disziplinargericht durchgesetzt werden (z. B. die Entfernung aus dem Dienst oder die Zurückstufung).

Die Auswirkungen eines Strafverfahrens auf den Beamten

Beamte müssen sowohl während ihrer Dienstzeit als auch in ihrer Freizeit die Einhaltung von Recht und Gesetz sicherstellen. Ein eingeleitetes Strafverfahren kann erhebliche Auswirkungen auf das berufliche und persönliche Leben eines Beamten haben:

  • Mitteilung an den Dienstherrn: 

    • Die Staatsanwaltschaft ist dazu verpflichtet, die Einleitung eines Strafverfahrens dem Dienstherrn mitzuteilen. 

    • In den meisten Fällen ergibt sich daraus der Verdacht eines möglichen Dienstvergehens seitens des Beamten. 

    • Dies führt in der Regel zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens.

    • Der Beamte muss sich auf zwei separate Verfahren einstellen.

  • Eintrag im Bundeszentralregister: 

    • Bei einer Verurteilung gemäß dem Strafgesetzbuch erfolgt ein Eintrag im Bundeszentralregister, welches von obersten Bundes- und Landesbehörden eingesehen werden kann. 

    • Während das Führungszeugnis für die Allgemeinheit von Bedeutung ist, hat das Bundeszentralregister besondere Relevanz für Beamte.

  • Mögliche Verschärfung aufgrund des Beamtenstatus: 

    • Der Beamtenstatus kann das Strafmaß in speziellen Fällen erhöhen, insbesondere wenn ein Beamter eine Straftat während der Dienstausübung begeht. 

    • Dies gilt beispielsweise für Sondertatbestände wie Körperverletzung im Amt, bei denen der Strafrahmen verschärft werden kann.

  • Auswirkungen auf Ruhestandsbezüge: 

    • Selbst im Ruhestand müssen Beamte mit erheblichen Konsequenzen eines eingeleiteten Strafverfahrens rechnen. 

    • Dies kann zu Kürzungen oder gar Streichungen ihrer Ruhestandsbezüge führen, falls die Umstände es erfordern.

Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und die Vermeidung von Straftaten sind somit nicht nur während des aktiven Dienstes, sondern auch darüber hinaus von großer Bedeutung für Beamte.

Unterbricht das Strafverfahren das Disziplinarverfahren?

Um effizient zu arbeiten und inkonsistente Ergebnisse zu vermeiden, wird das Disziplinarverfahren in der Regel unmittelbar nach Einleitung eines Strafverfahrens – spätestens jedoch nach Erhebung der Anklage – ausgesetzt.

  • In dieser Phase erwartet der Dienstherr die Entscheidung des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft im Rahmen des Strafverfahrens.

  • Die Hauptbegründung für dieses Vorgehen ist die rechtliche Bindung eines rechtskräftigen Urteils im Disziplinarverfahren.

    • Dadurch sind die festgestellten Tatsachen nicht erneut zu prüfen.

    • Der Dienstherr ist vielmehr an die tatsächlichen Feststellungen des Gerichts gebunden, sofern diese im Urteil nicht erkennbar falsch sind.

  • Die Bewertung, ob die ermittelten Sachverhalte tatsächlich ein Dienstvergehen darstellen, obliegt jedoch allein dem Dienstherrn.

Diese Disziplinarmaßnahmen drohen nach Abschluss des Strafverfahrens

Nach Abschluss eines Strafverfahrens müssen Beamte in der Regel mit den üblichen disziplinarischen Konsequenzen rechnen. Es gibt jedoch bestimmte Einschränkungen, die zu beachten sind:

  • Nach einer Verurteilung oder der Einstellung des Verfahrens unter Auflagen oder Weisungen darf der Dienstherr keinen Verweis erteilen.

  • In einigen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hessen sind Geldbußen und Ruhegehaltkürzungen ausgeschlossen.

  • Eine Kürzung der Dienstbezüge wird nur in seltenen Ausnahmefällen erwogen.

  • Diese Regelungen gelten in der Regel für weniger schwerwiegende Straftaten und sollen eine übermäßige Bestrafung des Beamten verhindern.

  • Wenn ein Angeklagter freigesprochen wird, darf keine disziplinarische Maßnahme für denselben Vorfall ergriffen werden.

    • Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Freispruch aufgrund der Nichterfüllung der Straftatbestände erfolgt, jedoch ein Dienstvergehen vorliegt.

    • Dies liegt daran, dass nicht jedes Dienstvergehen automatisch auch eine Straftat darstellt.

  • Ein Beispiel:

    • Ein Landesbeamter veröffentlicht fremdenfeindliche Inhalte auf Facebook und wird wegen Volksverhetzung angeklagt.

    • Das Gericht entscheidet, dass die Beiträge auf Facebook nicht strafbar sind.

    • Trotzdem sieht der Dienstherr die Verfassungstreue des Beamten durch die Inhalte zumindest in Frage gestellt.

    • So wird das Disziplinarverfahren fortgesetzt.

In diesen Fällen verlieren Sie den Beamtenstatus

  • Die Frage, ob ein Beamter seinen Beamtenstatus verliert, hängt davon ab, ob die begangene Straftat fahrlässig oder vorsätzlich war.

    • Nur bei vorsätzlichen Straftaten kann der Beamtenstatus aufgehoben werden, während fahrlässiges Verhalten in der Regel keine Auswirkungen auf den Status hat.

  • Der Verlust des Beamtenstatus hat weitreichende Folgen, da damit auch sämtliche Ansprüche auf Besoldung und Versorgung entfallen.

  • In den folgenden Fällen verliert ein Beamter automatisch seinen Beamtenstatus mit Rechtskraft des Urteils:

    • Bei einer Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, selbst wenn diese zur Bewährung ausgesetzt ist.

    • Bei einer Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bei Delikten wie Landesverrat, Hochverrat oder Gefährdung der äußeren Sicherheit.

    • Dies gilt auch, wenn die Straftat in Zusammenhang mit dienstlichen Handlungen steht, wie Bestechlichkeit.

  • Bei einem geringeren Strafmaß ist der Verlust des Beamtenstatus (hier als „Entfernung aus dem Dienst“ bezeichnet) unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.

  • Für Ruhestandsbeamte gelten ähnliche Vorschriften.

    • Die meisten Bundesländer erkennen die Ruhestandrechte erst bei einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren an, wobei die Grenze von sechs Monaten bei den genannten Delikten in den meisten Ländern bestehen bleibt.

So können Sie sich als Beamter gegen ein Strafverfahren wehren

Als Beamter hat jede Ihrer Aussagen eine große Tragweite, da sie Auswirkungen auf das parallel laufende Disziplinarverfahren haben kann.

  • In dieser Situation ist es ratsam, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen und die Aussage zu verweigern. 

    • Das Recht, die Aussage zu verweigern, stellt sicher, dass Ihr Schweigen im Strafverfahren niemals gegen Sie verwendet werden kann.

  • Ihr Rechtsanwalt kann dann die Akteneinsicht beantragen und im besten Fall eine Einstellung des Verfahrens erwirken. 

  • Dies führt oft dazu, dass auch das Disziplinarverfahren eingestellt wird und Sie keine negativen Konsequenzen zu befürchten haben.

Spezielle Aspekte für Soldaten: Wehrstrafrecht

  • Im Falle von Soldaten sind neben den üblichen Überlegungen bei Strafverfahren gegen Beamte auch die Besonderheiten des Wehrstrafrechts zu berücksichtigen. 

  • Es ist von entscheidender Bedeutung, sicherzustellen, dass während des Verfahrens im Wehrstrafrecht keine Aussagen gemacht werden, die sich nachteilig auf das anschließende Strafverfahren auswirken könnten.

Als Rechtsanwalt ist es meine Aufgabe, Sie in rechtlichen Angelegenheiten kompetent zu beraten und zu vertreten. Gerne stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte gemäß den geltenden Gesetzestexten und Paragraphen zu wahren. Bei Bedarf werde ich für Sie tätig, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und eine Lösung für Ihr Anliegen herbeizuführen.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

So unterstützen wir Sie im Falle des Vorwurfs einer Straftat.

Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen? Schalten Sie schnell einen Rechtsanwalt für Beamtenrecht und Beamtenstrafrecht ein und machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!

Das Ziel unserer Kanzlei ist, Sie bestmöglich ohne öffentliche Verhandlung aus der Angelegenheit herauszubringen. Denn das Urteil wird im Disziplinarverfahren als feststehende Tatsache betrachtet.

Der erste Schritt besteht darin, die Ermittlungsakte zu prüfen, um festzustellen, ob eine Verfahrenseinstellung möglich ist. Bei einer erfolgreichen Verfahrenseinstellung sind die Aussichten auf das Fallenlassen des Disziplinarverfahrens in der Regel günstig. Dies gilt auch, wenn das Strafverfahren gemäß § 153a StPO gegen Auflagen eingestellt wird, da dies nicht als Schuldeingeständnis des Beschuldigten betrachtet wird.

Falls ein Gerichtsverfahren unvermeidlich ist und ein Freispruch erreicht werden kann, sind disziplinarische Konsequenzen ebenfalls unwahrscheinlich.

Unsere Anwälte für Beamtenrecht und Beamtenstrafrecht verfügen über umfangreiche bundesweite Erfahrung in der Verteidigung von Beamten. Wenn Sie als Beamter mit einem Strafverfahren konfrontiert sind, zögern Sie nicht und setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung!

Wenn ein Beamter beschuldigt wird, ist die zuständige Behörde verpflichtet, dies umgehend nach Feststellung des Beamtenstatus dem Dienstherrn mitzuteilen. Zudem wird jede Ordnungswidrigkeit oder Straftat, die von einem Beamten begangen wurde, im Bundeszentralregister verzeichnet.
Zusätzlich zum regulären Strafverfahren sind Rechtsanwälte mit dem Disziplinarverfahren konfrontiert. Das Disziplinarverfahren wird üblicherweise nach Abschluss des Strafverfahrens eingeleitet, sobald Anklage und Urteil vorliegen. Diese dienen als verbindliche Grundlage für das Disziplinarverfahren.

Mögliche Sanktionen im Rahmen des Disziplinarverfahrens reichen von einem Verweis über Geldbuße, Gehaltskürzung und Zurückstufung bis hin zur Aberkennung des Beamtenstatus. Die Bandbreite dieser Strafen kann variieren, wenn das Urteil des vorherigen Strafverfahrens eine Freiheitsstrafe von weniger als 12 Monaten vorsieht.

Bei einer Verurteilung zu einer vorsätzlichen Straftat oder bestimmten Delikten wie Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Landesverrat oder Gefährdung der äußeren Sicherheit inklusive strafbarer Diensthandlungen, kann der Beamtenstatus verloren gehen gemäß den entsprechenden Gesetzestexten und §.
Im Ruhestand behält der Beamte auch weiterhin seine spezielle rechtliche Position. Sollte es zu einem Strafverfahren kommen, könnte dies zu einer Kürzung oder einem Entzug des Ruhestandgehalts führen. Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren führt dies außerdem zum Verlust des Beamtenstatus.
Grundsätzlich steht jedem das Recht auf Aussageverweigerung zu. Insbesondere für Rechtsanwälte ist dieses Recht von großer Bedeutung, da jede ihrer Aussagen gegen sie verwendet werden kann und das mit erheblichen Konsequenzen. Es ist empfehlenswert, den Dienstherrn nicht vorschnell über ein laufendes Verfahren zu informieren, da dies mehr Nachteile als Vorteile mit sich bringen kann.

Das vorrangige Ziel der Verteidigung ist es, Sie ohne eine öffentliche Verhandlung aus dem Fall herauszuführen. Im Disziplinarverfahren gilt das Urteil als unumstößliche Tatsache. Sollte ein Freispruch in einem Gerichtsverfahren erreicht werden, sind keine disziplinarischen Konsequenzen zu befürchten.

Ein Disziplinarverfahren bezieht sich hauptsächlich auf das dienstliche Verhalten eines Beamten, während eine strafrechtliche Verfolgung die Verletzung von Gesetzen und strafrechtlichen Vorschriften behandelt.
Nachdem ein Beamter aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden ist, ist eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nicht möglich. Dies gilt auch für andere Anstellungsverhältnisse im öffentlichen Dienst.
Nein, Verletzungen der Dienstpflichten, die als Dienstvergehen gelten, müssen nicht zwingend strafrechtliche Tatbestände erfüllen. Verstöße innerhalb des Dienstes werden immer als Dienstvergehen betrachtet, während außerdienstliche Vergehen nicht automatisch als Dienstvergehen gelten. Dies hängt stets von der Schwere des Verstoßes ab.

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