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Mythos Zeugenpflicht: Rechte und Pflichten des Zeugen vor Gericht

Fachbeitrag im Strafrecht

Mythos Zeugenpflicht: Was Sie als Zeuge wissen sollten

Sie haben eine Vorladung als Zeuge erhalten und sollen in einem Zivilprozess oder Strafprozess aussagen? Als Zeuge stehen Ihnen bestimmte Rechte zu, die Sie in Anspruch nehmen können. Gleichzeitig haben Sie jedoch auch Pflichten – insbesondere die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage.

In diesem Beitrag kläre ich die wichtigsten Fragen für Sie auf: 

  • Muss ich vor Gericht erscheinen?
  • Muss ich vor Gericht aussagen?
  • Muss ich unter Eid aussagen?
  • Was erwartet das Gericht von mir?
  • Was kann ich vom Gericht erwarten?
  • Erhalte ich eine Entschädigung für meine Auslagen und meinen Verdienstausfall?

Muss ich als Zeuge vor Gericht erscheinen?

Als Zeuge komme ich eine entscheidende Rolle im Rechtsprozess zu und erfülle dabei eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht. Das Gesetz verpflichtet mich, vor Gericht zu erscheinen. Dieser Pflicht kann ich mich nicht entziehen.

  • Selbst wenn ich der Meinung bin, keine relevanten Aussagen zum Fall machen zu können, stellt dies keinen ausreichenden Grund dar, der Ladung nicht zu folgen.

    • Falls ich tatsächlich keine Angaben zum genannten Beweisthema machen kann, sollte ich das Gericht unverzüglich schriftlich darüber informieren und den Sachverhalt schildern.

    • Auf diese Weise hat das Gericht die Möglichkeit, meine Abladung zu prüfen.

  • Wenn ich bereits früher zum Vorfall ausgesagt habe (bei der Polizei oder vor Gericht) und dennoch erneut vorgeladen werde, bin ich weiterhin verpflichtet, zu erscheinen.

    • Das Gericht hat möglicherweise entschieden, dass meine erneute Aussage erforderlich ist, oder das Gesetz verlangt es.

  • Was passiert, wenn ich als Zeuge nicht erscheine?

    • Wenn ich ohne ausreichende Entschuldigung nicht zum Termin erscheine, drohen mir schwerwiegende Konsequenzen.

    • Das Gericht kann mir die durch mein Fernbleiben entstandenen Kosten auferlegen, die insbesondere bei der Beteiligung von Anwälten oder Sachverständigen erheblich sein können.

    • Darüber hinaus muss ich mit einem Ordnungsgeld rechnen, und falls dieses nicht gezahlt wird, sogar mit Ordnungshaft.

    • Auch eine zwangsweise Vorführung des Zeugen ist gesetzlich vorgesehen.

  • Wann muss ich nicht vor Gericht erscheinen?

    • Nur bei einem schwerwiegenden Verhinderungsgrund, wie einer ernsthaften Erkrankung oder einem bereits gebuchten Auslandsaufenthalt, kann ich dem Gerichtstermin fernbleiben.

    • In diesem Fall sollte ich das Gericht so früh wie möglich schriftlich informieren und, falls vorhanden, Buchungsunterlagen oder ein ärztliches Attest beifügen.

    • Ich sollte jedoch beachten, dass der gewöhnliche „gelbe Schein“ oft nicht ausreicht, da er meist nur die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.

    • In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, meinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, um dem Gericht eine Rückfrage zu ermöglichen.

  • Was tun, wenn keine Rückmeldung vom Gericht kommt?

    • Falls ich nach meiner Mitteilung keine Antwort vom Gericht erhalte, empfiehlt es sich, nachzufragen – notfalls auch telefonisch unter der in der Ladung angegebenen Kontaktadresse.

    • Wenn die Zeit für den Postweg knapp wird, sollte ich mich per Fax oder telefonisch mit dem Gericht in Verbindung setzen.

    • Bis zur Klärung bleibt die Ladung weiterhin in vollem Umfang gültig.

Ich sollte daran denken: Auch wenn eine Vorladung als Zeuge Unannehmlichkeiten mit sich bringen kann, könnte ich eines Tages in der Situation sein, in der ich auf die Aussagen von Zeugen angewiesen bin.

Muss ich vor Gericht meine Aussage machen?

Wenn ich vor Gericht geladen werde, bin ich nicht nur verpflichtet, zu erscheinen, sondern auch auszusagen. Das Gericht ist häufig auf wahrheitsgemäße Zeugenaussagen angewiesen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

  • Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Aussagepflicht. In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen habe ich das Recht, die Aussage komplett zu verweigern oder einzelne Fragen nicht zu beantworten.

    • Das Gericht wird mich in solchen Situationen entsprechend belehren.

  • Was passiert, wenn ich die Aussage ohne rechtlichen Grund verweigere?

    • Verweigere ich ohne gesetzlichen Grund die Aussage, muss ich mit erheblichen Konsequenzen rechnen.

    • Mir werden die durch meine Verweigerung entstandenen Kosten auferlegt.

    • Das Gericht kann ein Ordnungsgeld gegen mich verhängen, und wenn dieses nicht gezahlt wird, droht mir sogar Ordnungshaft.

    • In manchen Fällen kann das Gericht auch Haft anordnen, um mich zur Aussage zu zwingen.

  • Besondere Rechte für Zeugen in Strafverfahren

    • Wenn ich als Zeugin oder Zeuge mit der beschuldigten Person verheiratet, verlobt oder verwandt bin, habe ich das Recht, die Aussage zu verweigern.

    • Dieses Zeugnisverweigerungsrecht gilt auch, wenn ich mit der beschuldigten Person verschwägert bin.

    • Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Wenn Fragen gestellt werden, die auf eine Straftat hinweisen könnten, die mich selbst oder meine Angehörigen betreffen, habe ich das Recht, die Antwort zu verweigern.

Sie sollen vor Gericht aussagen? Fühlen Sie sich unsicher, wie Sie darauf reagieren sollen? Kontaktieren Sie mich jetzt als Rechtsanwalt für Strafrecht und lassen Sie sich umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten beraten.

Muss ich unter Eid aussagen?

Im Rahmen sowohl des Straf- als auch des Zivilprozesses kann das Gericht anordnen, dass ein Zeuge seine Aussage unter Eid ablegt.

  • Diese Vereidigung erfolgt, wenn das Gericht die Aussage als besonders bedeutend erachtet oder glaubt, dass der Eid die Wahrheitsfindung unterstützen könnte.

  • Wenn Ihnen vom Gericht die Verpflichtung auferlegt wird, Ihre Aussage zu beschwören, und Sie sich weigern, dies ohne rechtlichen Grund zu tun, drohen Ihnen erhebliche Konsequenzen.

    • In einem solchen Fall können Ihnen die Kosten, die durch Ihre Weigerung entstehen, auferlegt werden.

    • Darüber hinaus kann das Gericht ein Ordnungsgeld gegen Sie verhängen. Sollte dieses nicht beglichen werden, könnte sogar Ordnungshaft angeordnet werden.

    • In extremen Situationen kann das Gericht auch Haft zur Erzwingung Ihrer Aussage anordnen.

Was das Gericht von mir erwartet

Das Gericht berücksichtigt bei der Urteilsfindung häufig Beweismittel, da die Richter in der Regel nicht an den relevanten Ereignissen beteiligt waren.

  • Als Zeuge werde ich dem Gericht meine persönlichen Erlebnisse schildern, ohne eigene Wertungen oder Schlussfolgerungen zu ziehen.

    • Ich beschränke mich dabei auf das, was ich tatsächlich gesehen oder gehört habe, um Missverständnisse zu vermeiden.

  • Falls ich über Aufzeichnungen oder andere Unterlagen zu dem Vorfall verfüge, werde ich diese vor dem Termin zusammenstellen und mitbringen.

    • Eine sorgfältige Vorbereitung erleichtert die Vernehmung und fördert die Wahrheitsfindung.

    • Ich werde jedoch den Kontakt mit den Parteien des Verfahrens meiden, um mich nicht über meine Aussage abzustimmen.

Was kann der Zeuge vom Gericht erwarten?

Die Hauptverhandlungen vor deutschen Gerichten sind in der Regel öffentlich, mit Ausnahme von Verfahren, die Jugendliche betreffen. Zeugen sind verpflichtet, ihre Personalien anzugeben, da Angeklagte das Recht haben, zu erfahren, wer gegen sie aussagt. Für den Fall von Bedrohungen stehen verschiedene Schutzmaßnahmen zur Verfügung:

  • Geheimhaltung der Wohnanschrift: 

    • Zeugen haben die Möglichkeit, eine alternative Adresse (z. B. eine Anwaltskanzlei oder Polizeistation) anzugeben, wenn sie sich bedroht fühlen.

    • Diese Option besteht bereits im Ermittlungsverfahren.

  • Ausschluss der Öffentlichkeit: 

    • Das Gericht hat die Befugnis, die Öffentlichkeit auszuschließen, um die Privatsphäre der Zeugen zu schützen, insbesondere bei sensiblen Themen oder Bedrohungen.

  • Aussage ohne Angeklagten: 

    • In ernsthaften Bedrohungssituationen kann das Gericht die Vernehmung ohne den Angeklagten durchführen.

    • In der Regel bleibt jedoch eine Videoübertragung der Aussage bestehen.

  • Videovernehmung: 

    • Zeugen, die durch die Gegenüberstellung mit dem Angeklagten gefährdet sind, können per Video vernommen werden.

    • Diese Maßnahme bietet besonderen Schutz für Kinder und Opfer schwerer Gewalt.

  • Besonderer Schutz von Kindern: 

    • Minderjährige Zeugen werden in der Regel ausschließlich vom Richter befragt, und ihre Aussagen können aufgezeichnet und in der Hauptverhandlung verwendet werden.

  • Zeugenbetreuung: 

    • Zeugenbetreuungsstellen an Gerichten bieten Unterstützung, begleiten Betroffene zu Verhandlungen und vermitteln bei Bedarf therapeutische Hilfe.

  • Psychosoziale Prozessbegleitung: 

    • Diese spezielle Begleitung unterstützt Opfer schwerer Straftaten während des gesamten Verfahrens, insbesondere bei minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Opfern.

    • Sie kann auf Antrag kostenfrei sein.

Erhalte ich eine Entschädigung für meine Auslagen und meinen Verdienstausfall?

Wenn ich als Zeugin oder Zeuge vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft geladen werde, habe ich Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten sowie auf eine Entschädigung für sonstige Aufwendungen und Verdienstausfall.

  • In dem Einladungsschreiben erhalte ich nicht nur Informationen zum Termin und Ort der Vernehmung, sondern auch Hinweise zur Beantragung der Zeugenentschädigung.

  • Bei offenen Fragen kann ich mich jederzeit telefonisch oder persönlich bei der Staatsanwaltschaft oder dem zuständigen Gericht erkundigen.

  • Auch bei einer polizeilichen Vorladung besteht unter Umständen ein Anspruch auf Entschädigung, der sich nach dem jeweiligen Landesrecht richtet.

Interessieren Sie sich für die Beantragung einer Entschädigung wegen Verdienstausfall? Lassen Sie sich nicht von hohen Kosten belasten! Ich, als Rechtsanwalt für Strafrecht, unterstütze Sie gerne bei der Beantragung.
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